Hausordnung

Die Hausordnung regelt die Bedingungen, die bei einem Aufenthalt im Stadttheater Wiener Neustadt sowie in allen sonstigen von der TWN Theater Wiener Neustadt GmbH betriebenen Probe- und Betriebsstätten (im folgenden „Stadttheater“ genannt) eingehalten werden müssen. Mit Betreten des Stadttheaters bzw. mit dem Erwerb einer Eintrittskarte anerkennt jede Person die Hausordnung des Stadttheaters. Dieser Hausordnung liegen die Regelwerke des Veranstaltungswesens sowie des Arbeitnehmer/innenschutzes samt der darin enthaltenen Strafbestimmungen zugrunde.

  1. Den Theaterbesucher/innen ist der Eintritt ins Stadttheater nur in die für Zuschauer/innen bestimmten Räume gestattet: für den Kartenerwerb während der dafür vorgesehenen Zeiten an den Verkaufsstellen; bei Besuch der Veranstaltungen mit gültiger Eintrittskarte; bei Besuch im Rahmen einer organisierten Führung durch geschultes Führungspersonal der TWN Theater Wiener Neustadt GmbH mit gültiger Eintrittskarte, wobei den Anordnungen des Führungspersonals unbedingt Folge zu leisten ist.
     
  2. Der Zutritt zum Zuschauerraum und zu den für das Publikum bestimmten Nebenräumen ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet, die den Mitarbeiter/innen des Stadttheaters sowie dem Publikumsdienst unaufgefordert vorzuweisen ist. Ohne gültige Eintrittskarte dürfen Besucher/innen nicht eingelassen werden. Zuspätkommende Besucher/innen können nur in Pausen eingelassen werden.
     
  3. Ohne Sondergenehmigung der Direktion sind jegliche Foto-, Bild-, Film- und/oder Tonaufnahmen im Stadttheater während der Veranstaltungen untersagt. Das Fotografieren in den Pausen für private Zwecke ist zulässig.
     
  4. Bei genehmigten Bild-, Ton- und Fotoaufnahmen für Fernsehen, Hörfunk, Internet, Film, Printmedien etc. erklärt sich der/die Besucher/in damit einverstanden, dass die von ihm/ihr während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen ohne Vergütung sowie ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung im Rahmen der üblichen Verwertung verwendet werden dürfen.
     
  5. Jedes den Betriebsablauf, insbesondere eine Veranstaltung oder Probe, störende Verhalten ist zu unterlassen. Mobiltelefone sind während der Veranstaltungen aus- beziehungsweise lautlos zu schalten.
     
  6. Eltern haften für ihre Kinder und sind dafür verantwortlich, dass eine geeignete Aufsichtsperson anwesend ist. Die Aufsichtsperson haftet für allfällige Schäden und hat dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder keine Bereiche betreten, die nicht für Publikum vorgesehen sind (z.B. Bühne).
     
  7. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür bestimmten Bereichen (Gastronomie- und Aufenthaltsräume) gestattet. Besonders wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltungssäle und die Bühne nicht mit Getränken und Verpflegung betreten werden dürfen.
     
  8. Das Anbringen von Plakaten, das Verteilen von Drucksorten und sonstige Ankündigungen im Gebäude, am Gebäude und vor dem Gebäude darf nur, nach vorheriger Zustimmung der TWN Theater Wiener Neustadt GmbH, an den hierfür bestimmten Stellen nach Maßgabe des verfügbaren Platzes erfolgen.
     
  9. Der Zutritt zu Künstler/innen-Garderoben und Einspielräumen ist nur den dort unmittelbar Beschäftigten gestattet. Der Zutritt zur Bühne, den technischen Betriebsräumen, den Arbeitsgalerien etc. ist nur Befugten gestattet. Befugte sind Mitarbeiter/innen der Technik-Abteilung der TWN Theater Wiener Neustadt GmbH sowie unterwiesene und/oder autorisierte Personen. Die Möglichkeit des Besuches von Proben wird jeweils entsprechend bekannt gegeben.
     
  10. Das Rauchen und Hantieren mit offenem Feuer ist im Veranstaltungsbereich verboten. Insbesondere gilt dies auch für Flure, Gänge und Garderoben.
     
  11. Bei Ertönen des Feueralarms ist der Veranstaltungsbereich sofort auf kürzestem Wege zu verlassen. Die grünen Richtungsweiser zu den Ausgängen sind zu beachten. Der Aufzug darf hierbei nicht benützt werden. Den Anweisungen des Personals der TWN Theater Wiener Neustadt GmbH ist ohne Ausnahme Folge zu leisten.
     
  12. Das Mitbringen von Haustieren in das Stadttheater ist nicht gestattet. Ausgenommen davon sind Blindenführ- und Partnerhunde.
     
  13. Überkleider (sofern sie nicht während der gesamten Veranstaltungsdauer anbehalten werden), Rucksäcke, größere Taschen und Gepäckstücke, sperrige Gegenstände (z.B. Rollatoren), Musikinstrumente sowie Schirme und Stöcke sind in den Garderoben zu hinterlegen und dürfen erst vor Verlassen des Theaters abgeholt werden. Stöcke dürfen nur von gebrechlichen Personen als unentbehrliche Stütze in den Zuschauerraum mitgenommen werden. In den Künstler/innen-Garderoben stehen versperrbare Spinde zur Verfügung. Eine Haftung für dort oder anderswo hinterlegte Gegenstände wird von der TWN Theater Wiener Neustadt GmbH nicht übernommen.
     
  14. Alle Verkehrswege, Fluchtwege und Ausgänge müssen unverstellt bleiben. Einrichtungsgegenstände, Sessel und Bänke dürfen nicht von ihren Standorten entfernt, in Verkehrswegen oder auf den Stehplätzen aufgestellt werden. Stehplätze sind nur in den hierfür bestimmten Bereichen zulässig.
     
  15. Die jeweilige diensthabende Abendspielleitung hat am Abend der Veranstaltung als Bevollmächtigte/r der TWN Theater Wiener Neustadt GmbH in Krisen- oder Gefahrensituationen die Letztentscheidungskompetenz gegenüber Mitarbeiter/innen des Veranstaltungsbereichs, dem Publikum und etwaigen hausexternen Veranstalter/innen, Mieter/innen und dergleichen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen, die andere Gäste belästigen oder durch die sich andere Gäste belästigt fühlen, des Hauses zu verweisen.
     
  16. Bei Feierlichkeiten oder der Benutzung der gastronomischen Anlagen durch Gäste nach Veranstaltungsende wird der Zeitpunkt der Sperrstunde und damit der Räumung des Hauses im Mietvertrag bzw. von der diensthabenden Abendspielleitung festgelegt. Die Räumung des Hauses ist durch das Ordnerpersonal zu vollziehen.
     
  17. Bei Musikveranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen, für die keine wie immer geartete Haftung übernommen wird. Gehörschutz für das Publikum steht bei Bedarf bei der Garderobe kostenlos zur Verfügung.
     
  18. Verlorene Gegenstände werden nach Vorstellungsende unverzüglich im Kartenbüro hinterlegt und werden dort nach erbrachtem Eigentumsnachweis ausgehändigt. Nicht behobene Fundgegenstände werden dem Fundamt der Stadt Wiener Neustadt übergeben.
     
  19. Schadensfälle, die durch Nichtbeachtung der Hausordnung und der Unfallverhütungsvorschriften entstehen, unterliegen der vollen persönlichen Haftung. Eltern haften für ihre Kinder.

 

Stand: 19.02.2025

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